Leistungen

Studierenden, die im Rahmen des SOKRATES/ERASMUS-Programms einen Teil ihrer Studien im Ausland absolvieren, wird folgendes geboten:

  • ein 3-12 monatiger Studienaufenthalt an einer Partner-hochschule in einem EU-Mitgliedstaat bzw. Island, Liechtenstein und Norwegen sowie einigen Mittel- und Osteuropäischen Ländern während Ihres Erasmus-Studienaufenthaltes an der Gast- anstaltungen, Einschreibung, Prüfungen, Zugang zu Labor- und Bibliothekseinrichtungen
  • ein Studienabkommmen (learning agreement)zwischen Ihnen und Ihrer Heimat- und Gasthochschule vor Ihrer Abreise. In dieser Vereinbarung sind die Einzelheiten Ihres geplanten Auslandsstudiums einschließlich der geplanten Studienleistungen erfasst.
  • eine von Ihrer Gasthochschule unterzeichnete Abschrift der Studiendaten (transcript of records) am Ende Ihres Auslands-studiums. Darin werden die Ergebnisse von den erzielten Leistungen und Abschlüssen vermerkt.
  • die akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen durch die Heimatinstitution, z.B. durch die Teilnahme an dem Europäischen System zur Anrechnung von Studienleistungen (ECTS)
  • den Erhalt eines ERASMUS-Mobilitätszuschusses zum Ausgleich der durch den Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten, der ca. 100 € beträgt und maximal 200 € betragen kann (Der Höchstsatz von 200 € kann nur in begründeten Fällen bezahlt werden. Für behinderte Studierenden gelten andere Voraussetzungen, sie können eine zusätzliche Förderung beantragen)
  • Beibehaltung möglicher Stipendien oder Darlehen Ihres Heimatlandes während Ihres Auslandsaufenthalts.
(Quelle: http://www.international-office.fh-koeln.de/aauslandsamt/erasmus/u/01449.php)

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